Covid 19

Unsere Praxis bleibt auch während der Pandemie geöffnet.

Nach der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg müssen Patientinnen und Patienten sowie deren Begleitpersonen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr in Zahnarztpraxen eine nicht-medizinische Alltagsmaske oder eine vergleichbare Mund-Nasen-Bedeckung (MNB) tragen.

Ob eine Behandlung notwendig ist und durchgeführt werden kann wird vorher durch eine individuelle Risikoabschätzung entschieden.

Um das Risiko einer Ansteckung zu reduzieren, stellen wir Desinfektionsmittel für unsere Patienten zur Verfügung, haben die Patientenzahl reduziert und achten mehr denn je auf kurze Wartezeiten. Zudem lüften wir die Behandlungszimmer nach jedem Patienten. Dass die Zimmer nach jeder Behandlung desinfiziert werden, ist schon immer ein Teil unseres Hygienestandards gewesen.

Sollten Sie den Verdacht auf eine Covid 19 Erkrankung haben, oder ist diese nachgewiesen, möchten wir Sie bitten nicht persönlich in die Praxis zu kommen, sondern sich vorher telefonisch unter Tel. 07071 / 63 0 99 bei uns zu melden.